Free counter and web stats
Dienstgrade

Dienstgrade

Abzeichen   Funktion   Voraussetzungen 
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Probefeuerwehrmann  Vollendetes 15. Lebensjahr 
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Feuerwehrmann  1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst
(6 Monate für ehemalige Mitglieder der Feuerwehrjugend)
Modul Truppenführer 
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Oberfeuerwehrmann  6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Modul Truppenführer 
Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Hauptfeuerwehrmann  12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Modul Truppenführer 
aktiver Feuerwehrmann Löschmeister ohne Funktion  nach 18 Jahren aktivem Feuerwehrdienst
Grundlehrgang 


Chargen, Fachchargen und Gehilfen

Gruppenkommandant Löschmeister  nach 3 Jahren aktivem Feuerwehrdienst
Grundlehrgang,
Atemschutzlehrgang,
Gruppenkommandantenlehrgang  
Gruppenkommandant Oberlöschmeister  6 Jahre Löschmeister als Verwendung des dafür vorgesehenen Dienstpostenplan  
Gruppenkommandant Hauptlöschmeister  12 Jahre Löschmeister als Verwendung des dafür vorgesehenen Dienstpostenplan 
Zugskommandant Brandmeister  3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
wie beim Gruppenkommandanten, Zugskommandantenlehrgang  
Zugskommandant Oberbrandmeister  6 Jahre Brandmeister als Verwendung des dafür vorgesehenen Dienstpostenplan 
Zugskommandant Hauptbrandmeister  12 Jahre Brandmeister als Verwendung des dafür vorgesehenen Dienstpostenplan 


Kommandantendienstgrade

Feuerwehrkommandant bzw. Stellvertreter einer Feuerwehr Brandinspektor  wie beim Zugskommandanten
Feuerwehrkommandantenlehrgang 
Feuerwehrkommandant bzw. Stellvertreter einer Feuerwehr Oberbrandinspektor  wie beim Zugskommandanten
Feuerwehrkommandantenlehrgang 
Feuerwehrkommandant bzw. Stellvertreter einer Feuerwehr oder Unterabschnittsfeuerwehr-
kommandant Hauptbrandinspektor 
höherer Feuerwehrlehrgang 
Abteilungsbrandinspektor
Bezirksfeuerwehrkommandant
Stellvertreter  
höherer Feuerwehrlehrgang 
Brandrat  höherer Feuerwehrlehrgang 
Oberbrandrat Bezirkskommandant  höherer Feuerwehrlehrgang 
Landesbranddirektor-Stv.  höherer Feuerwehrlehrgang  
Landesbranddirektor  höherer Feuerwehrlehrgang 
Feuerwehrarzt   
Feuerwehrkurat   
     


Verwaltungsdienstgrade

Verwalter  3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Modul Verwaltungsdienst 
Oberverwalter  6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Modul Verwaltungsdienst 
Hauptverwalter  12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmeister bzw. Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht
Modul Verwaltungsdienst 
Verwaltungsinspektor  nach 3 Jahren aktivem Feuerwehrdienst
Modul Verwaltungsdienst 
Oberverwaltungsinspektor  nach 3 Jahren aktivem Feuerwehrdienst
Modul Verwaltungsdienst 
Hauptverwaltungsinspektor  nach 3 Jahren aktivem Feuerwehrdienst
Modul Verwaltungsdienst 
     
     


Ab dem Löschmeister sind die Dienstgrade an Funktionen gebunden. Die Dienstgrade darunter sind dienstaltersabhängig. Eine Ausnahme ist der Löschmeister, er kann dienstalterabhängig (18 Jahre aktiver Dienst) oder funktionsgebunden sein (Ältere Feuerwehrmänner(frauen) werden daher auch gerne "18-Ender" genannt). Beförderungen sind aber nicht verpflichtend.
Die unterschiedlichen Dienstgrade für die gleiche Funktion ergeben sich aus zwei Gründen: Erstens ist es von der Größe der Feuerwehr (gezählt anhand der Mitglieder und der Fahrzeuge) abhängig, welche Dienstgrade der Kommandant, sein Stellvertreter, der Leiter des Verwaltungsdienstes und in der Folge die Fachchargen wie Fahrmeister, Zeugmeister, Ausbilder etc. erhalten. Zweitens hängt es vom Ausbildungsstand des jeweiligen Mitglieds ab, welchen Dienstgrad er tragen darf. Hier ein Beispiel: Ein Mitglied wird zum Fahrmeister ernannt. Laut Dienstpostenplan steht ihm in seiner Feuerwehr in dieser Funktion der Dienstgrad »Brandmeister« zu. Er hat die für den Dienstgrad notwendige Zugskommandanten-Ausbildung aber nicht absolviert. Hat er die Gruppenkommandanten-Ausbildung, so kann er zum Löschmeister befördert werden; hat er diese auch nicht, steht ihm nur der Dienstgrad »Sachbearbeiter« zu.